Schwangerschaft
Vorgespräch
Wenn Sie möchten, melden Sie sich gerne bei mir, dann kann ich Ihnen in einem persönlichen Vorgespräch alles Wissenswerte über Hebammenarbeit erzählen.
Bitte beachten Sie, dass von den Krankenkassen nur jeweils ein Vorgespräch bei der Hebamme übernommen wird.
Beratung
Während Ihrer gesamten Schwangerschaft und Stillzeit haben Sie Anspruch auf Beratung durch die Hebamme.
Alle anfallenden Kosten übernimmt Ihre gesetzliche Krankenkasse bzw. (in den meisten Fällen) Ihre private Krankenversicherung.
Schwangerenvorsorge
Gerne führe ich die Vorsorgeuntersuchungen im Wechsel mit Ihrem Gynäkologen durch.
Die Vorsorgen bei Hebammen umfassen, bis auf den Ultraschall, alle im Mutterpass (lt. Mutterschaftsrichtlinien) vorgesehenen Untersuchungen.
Vorsorgeuntersuchungen finden bei gesunden Schwangeren bis zur 30. SSW im Abstand von 4 Wochen, danach alle 14 Tage statt.
Hilfe bei Beschwerden
Manchmal bringen die Veränderungen der Schwangerschaft auch Beschwerden mit sich wie zum Beispiel Übelkeit, Sodbrennen, Rückenschmerzen etc. Neben meinem umfangreichen Repertoire aus dem traditionellen Hebammenwissen biete und nutze ich gerne Akupunktur, Kinesio-Taping und meinen Low-Level-Laser
Wochenbett
Sobald Ihr Baby geboren ist, beginnt das Wochenbett.
Sie haben in den ersten 10. Lebenstagen täglich Anspruch auf Hebammenhilfe.
Bis zur 12. Lebenswoche Ihres Kindes übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen weitere 16 Hausbesuche durch die Hebamme.
Bei einem Wochenbettbesuch beobachte ich unter anderem den Allgemeinzustand von Mutter und Kind, die Rückbildungsvorgänge, gebe Tipps rund um das Stillen, wiege das Baby, kümmere mich um die Nabelpflege, beurteile die Hautfarbe des Kindes (Neugeborenenikterus) und nehme mir Zeit alle anfallenden Fragen ausführlich zu beantworten.
Stillzeit
Auch noch nach dem Wochenbett haben Sie die gesamte Stillzeit anspruch auf Hebammenhilfe.
Bei Problemen oder Fragen wie z.B. zur Beikosteinführung stehe ich unterstützend zur Seite.
Akupunktur
Akupunktur bei Beschwerden:
Bei zahlreichen Schwangerschaftsbeschwerden kann Akupunktur als alternative Behandlungsmethode eingesetzt werden.
Anwendungsmöglichkeiten sind z.B. bei Übelkeit, Erbrechen, Wassereinlagerungen, Karpaltunnelsyndrom.
Geburtsvorbereitende Akupunktur:
Mit Beginn der 37. SSW können regelmäßige Akupunktursitzungen bewirken, dass die Eröffnungsphase der Geburt verkürzt wird und das unter der Geburt weniger Schmerzmedikamente benötigt werden.
Die Kosten werden in der Regel nicht von der Krankenkasse übernommen.
Kinesio Taping
Kinesio Taping bei Beschwerden:
Unter Kinesio Tape können Sie sich elastische Bänder vorstellen, die flexibel und gedehnt auf die schmerzhaften Partien Ihrer Haut geklebt werden und somit zur Schmerzlinderung beitragen.
Häufige Anwendungsgebiete sind z.B. bei Rückenschmerzen, Symphysenlockerung oder Wassereinlagerungen.
Die Kosten werden in der Regel nicht von der Krankenkasse übernommen.
Low-Level-Laser-Therapie
Durch die phsyikalischen Eigenschaften des Laserlichts wird der Zellstoffwechsel angeregt, was unter anderem Entzündungen hemmt, Durchblutung fördert oder die Heilung anregt.
Einsatzmöglichkeiten sind z.B. wunde Brustwarzen bei Stillenden, Brustentzündungen, Wundheilungsstörungen bei Geburtsverletzungen und Kaiserschnittnarben sowie schlecht heilender Nabel bei Neugeborenen.
Die Kosten werden in der Regel nicht von der Krankenkasse übernommen.